Rechenförderung im kibiz


Die Förderung des Rechnens im KinderBildungsZentrum kibiz ist ganz individuell auf die Kompetenzen eines Schülers oder einer Schülerin zugeschnitten und erfolgt einzeln oder zu zweit.

Bei Problemen im Rechnen ist es oftmals so, dass der aktuelle Schulstoff nicht angemessen verstanden werden kann, weil Grundlagen in diesen Bereichen als Voraussetzung für den Schulerfolg fehlen. Ein Zeichen der Rechenschwäche ist unter anderem, dass weder intensives Üben noch Nachhilfe einen Erfolg bringen. In der neuropsychologischen Forschung hat sich gezeigt, dass Schüler und Schülerinnen das Rechnen weniger über Vor- und Nachmachen lernen, sondern über ein aktives Nachdenken und Herstellen von Verbindungen zwischen Zahlen im Rahmen der inneren Zahlraumvorstellung. Die Förderung bei einer Rechenschwäche erfordert daher spezielle Kenntnisse.

Der Ausbau der inneren Zahlraumvorstellung über den Einsatz spezifischer Veranschaulichungsmittel ist daher ein zentraler Punkt bei der Förderung rechenschwacher Schüler und Schülerinnen im kibiz. So sind sie zunehmend in der Lage, Verbindungen zwischen Zahlen zu erkennen und mathematische Operationen zu verstehen. Grundlage hierfür ist die fortlaufende genaue Beobachtung der Problemlösungsstrategie der Schüler und Schülerinnen. So wird im kibiz jede Stunde einzeln auf der Basis einer Förderdiagnostik vorbereitet. Durch spezielle Fehleranalysen werden individuelle Fehlerquellen ermittelt, im individuellen Lerntempo der Schüler und Schülerinnen aufgegriffen und nach und nach abgebaut. Verlaufskontrollen durch wissenschaftlich normierte Testverfahren sichern den Fördererfolg regelmäßig ab.

Darüber hinaus werden wichtige Funktionen für das Lernen wie die Konzentration, das Gedächtnis oder das Lern- und Arbeitsverhalten über standardisierte sowie über förderdiagnostische Verfahren erfasst und in die Förderung nach individuellem Bedarf einbezogen. Bei der Förderung des Rechnens kommt es auch wesentlich darauf an, dass Schüler und Schülerinnen nicht den Mut zum schulischen Lernen verlieren. Die Rechenförderung im kibiz wird daher begleitet von einer positiven Verstärkung des Lernens und Selbstvertrauens.

Für jede Stunde werden auf den Lernbereich zugeschnittene Hausaufgaben für die Woche vorbereitet, damit die Schüler und Schülerinnen ihren Lernfortschritt im Wochenverlauf ausbauen können. Zusätzlich können sie im Anschluss an den individuellen Unterricht an der PC-Förderung im kibiz teilnehmen, in der sie an speziellen Programmen ihre Kompetenzen festigen und automatisieren. Da es sich um eine spezielle fachdidaktische Förderung handelt, haben alle Kolleginnen im kibiz einen Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich und sind zusätzlich in dem speziellen fachdidaktischen Bereich geschult.

Ebenso individuell wie die Lernentwicklung der Schüler und Schülerinnen ist der Bedarf an begleitenden Informationen für Eltern. Je nach Problemlage, zeitlichen Ressourcen, Komplexität der Entwicklung oder persönlichem Bedarf sind Eltern im kibiz herzlich eingeladen zur Hospitation in der Förderstunde oder zu individuellen Gesprächen. Abgestimmt auf das jeweilige Thema in der Förderung erhalten sie darüber hinaus begleitend Informationen über den didaktischen Hintergrund des Förderschrittes zur Vertiefung des Verständnisses.

Die Kosten für eine Förderung bei Teilleistungsstörung wie die Lese/Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche werden in der Regel nicht von Krankenkassen übernommen. Daher werden die Kosten im KinderBildungsZentrum kibiz überwiegend privat getragen. Dabei sind je nach individueller Situation zwei Varianten möglich: In der Zweierförderung beträgt der monatliche Beitrag 165,- €, in der Einzelförderung 205,- €. Die PC-Förderung sowie individuell abgestimmte Förderaufgaben für zuhause und die Elternberatung nach Bedarf sind jeweils inklusive. 

Das KinderBildungsZentrum kibiz arbeitet auch mit den Jugendämtern in der Region zusammen. In manchen Fällen werden von einigen Jugendämtern Kosten nach KJHG § 35a übernommen, wenn eine Teilleistungsstörung verbunden mit einer sehr wahrscheinlich drohenden seelischen Behinderung vorliegt. Die Möglichkeiten der Kostenübernahme und die Verfahren zur Antragsstellung sind je nach Stadt sehr unterschiedlich. Informationen dazu erhalten Sie von den zuständigen Jugendämtern. Bei Bezug von Wohngeld, Kindergeldzuschuss oder Bürgergeld können ggf. Zuschüsse über einen Bildungsgutschein erfolgen.